Mit Spenden, Legaten oder Erbschaften unterstützen Sie die Arbeit von Pro Senectute Kanton Bern, die Fachstelle für Fragen rund um das Alter und Altern. Wir fördern mit unserer Tätigkeit die Lebensgestaltung, Selbstständigkeit und die Lebensqualität von Menschen im AHV-Alter.
Gutes tun – Mit Ihrem Beitrag ermöglichen Sie der Pro Senectute Kanton Bern sich für Menschen im Alter stark zu machen, welche die Hilfe am meisten benötigen.
Nicht alle Menschen haben das Glück auf der Sonnenseite des Lebens zu stehen oder in belastenden Situationen auf ihre Angehörigen zählen zu können. Pro Senectute Kanton Bern steht diesen Menschen mit Rat und Tat zur Seite.
Pro Senectute Kanton Bern ist unter anderem in den Bereichen Sozialberatung, Bildung und Sport, Gesundheitsförderung aktiv und entlastet mit weiteren Angeboten ältere Menschen im Alltag. Zum Beispiel können ältere Menschen dank dem Büroadministrations- und Reinigungsdienst länger selbstständig zu Hause leben. Mit den Sport- und Bildungskursen kann neue Lebensfreude entfacht werden, wenn neben dem Training und der Erhaltung der Gesundheit auch neue Bekanntschaften geschlossen werden. Ausserdem können in der Sozialberatung verschiedenste Themen besprochen werden. Insbesondere wird der Anspruch auf Ergänzungsleistungen geklärt und beim Ausfüllen des Antrages geholfen. Eines unserer Ziele ist es, ältere Mitmenschen vor der Altersarmut zu bewahren.
Pro Senectute Kanton Bern unterstützt und fördert mit ihrer Tätigkeit die Lebensgestaltung, die Selbstständigkeit und die Lebensqualität von Menschen im AHV-Alter. Danke, dass Sie uns dabei helfen!
Die Dienstleistungen von Pro Senectute Kanton Bern erleichtern das Leben zu Hause und entlasten ältere Menschen entscheidend im Alltag. Einige der Dienstleistungen sind nicht kostendeckend. Deshalb sind wir auf Spenden angewiesen. Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie, dass wir uns im Kanton Bern weiterhin für ältere Menschen stark machen können.
Mit dem Motto «Gemeinsam stärker», unterstützen Sie zusammen mit Pro Senectute Kanton Bern Menschen in Ihrer Region.
Es gibt viele Möglichkeiten Pro Senectute Kanton Bern mit einer Spende zu berücksichtigen. Wenn Sie sich als Spender bei uns melden, senden wir Ihnen drei Mal pro Jahr einen Einzahlungsschein mit unseren Mailings zu. Hier können Sie frei wählen, ob und wie hoch der Spendenbetrag sein soll.
Bei Trauerspenden können Sie am Postschalter Pro Senectute Kanton Bern und das untenstehende Spendenkonto angeben und den Vermerk «zum Gedenken an» (Name des Verstorbenen) hinterlegen.
Geburtstagsspenden können inkl. Nennung des Jubilars ebenfalls auf unser untenstehendes Konto einbezahlt werden. Wir sind dankbar, wenn wir wissen, bei wem wir uns für die eingegangenen Spenden bedanken dürfen.
Spendenkonto: IBAN CH98 0900 0000 3000 0890 6
Spenden ist auch über den kombinierten QR-Code mit Twint und Bank/Post möglich.
Etwas Bleibendes hinterlassen
Die Arbeit von Pro Senectute trägt dazu bei, dass ältere Menschen ihr Leben in Würde und mit Freude verbringen können und ihre Bedürfnisse nach Möglichkeit auch umgesetzt werden.
Haben Sie sich mit Ihrem letzten Willen bereits auseinandergesetzt? Mit einem Vermächtnis können Sie über Ihr Leben hinaus dazu beitragen, dass Pro Senectute diese wichtige Arbeit fortsetzen kann. Mit Ihrem Beitrag helfen Sie direkt die Lebensqualität älterer Menschen im Kanton Bern zu verbessern und tragen dazu bei, dass ihr Wohlbefinden gesteigert wird. Ein Legat, eine Schenkung oder eine Erbschaft ist eine wertvolle und dauerhafte Investition in die Zukunft. Sie bringen damit Ihre Solidarität für ältere Menschen zum Ausdruck.
Jeder Beitrag hilft, unsere Arbeit fortzusetzen und ältere Menschen zu unterstützen.
Herzlichen Dank!
Wir sind mit dem ZEWO-Label zertifiziert und verwenden Ihre finanzielle Unterstützung transparent und nachprüfbar.
Erbschaft, Legat und Schenkung - Worin liegt der Unterschied?
Erbschaft: Unter Erbschaft ist der vermachte Nachlass gemeint, welcher Sie im Rahmen der freien Quote mit einem bestimmten Prozentsatz selber festlegen können. Pro Senectute Kanton Bern ist als anerkannte gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit.
Legat: Als Legat wird ein Testament mit festgelegtem fixen Betrag bezeichnet.
Schenkung: Als Schenkung versteht man eine Zuwendung zu Lebzeiten, also noch vor der Erbteilung.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite. Melden Sie sich bei der Geschäftstelle:
Pro Senectute Kanton Bern
Worblentalstrasse 32
3063 Ittigen
Telefon: 031 359 03 03
E-Mail: kommunikation@be.prosenectute.ch
Gerne stehe ich Ihnen persönlich zu Fragen rund um die Themen Legat und Schenkung zur Seite.
Marcel Schenk, Vorsitzender der Geschäftsleitung
Telefon: 031 359 03 03
Im untenstehenden Link gelangen Sie zur Spesenverordnung der Pro Senectute Kanton Bern:
Spendenverordnung