Begleitung beim Spazieren
Begleitung beim Einkaufen oder zum Arzt
Plaudern bei Kaffee und Kuchen
Vorlesen
Spielen
Sie nehmen mit uns Kontakt auf und wir vermitteln Ihnen eine freiwillige Mitarbeiterin oder einen freiwilligen Mitarbeiter. An einem gemeinsamen Treffen lernen Sie sich gegenseitig kennen. Inhalt, Dauer und weitere Modalitäten der Besuche werden in einer Einsatzvereinbarung schriftlich festgehalten. Die freiwilligen Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.