Vielen Dank für Ihre Einsendung. Bitte beachten Sie, dass auf Beiträge zum Wettbewerb keine individuellen Antworten erfolgen. Für Fragen oder Anliegen erreichen Sie uns jederzeit per E-Mail: info@be.prosenectute.ch
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die mindestens 18 Jahre alt sind. Mitarbeitende der Pro Senectute Kanton Bern sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern berechtigte Gründe (z. B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation) vorliegen.
Die Teilnahme erfolgt durch das Ausfüllen und Absenden des Verlosungsformulars, das über den Newsletter-Link erreichbar ist.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Verbindung zu Pro Senectute Kanton Bern / Wie Sie auf uns gestossen sind
Name, Vorname
Adresse (Strasse, PLZ, Ort)
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zum Ausschluss führen.
Die Verlosung startet am 01. Oktober 2025 mit Versand des Newsletters und endet am 16. Oktober 2025 um 23:59 Uhr.
Unter allen gültigen Teilnahmen werden zwei Gutscheine im Wert von je CHF 50.– verlost. Die Gutscheine sind einlösbar für das Bildungs- und Sportangebot, Büroassistenz, Administrations- oder Treuhanddienst sowie den Reinigungsdienst von Pro Senectute Kanton Bern. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Die Gewinner/innen werden in der Woche vom 20.–24. Oktober 2025 nach dem Zufallsprinzip gezogen und per Post benachrichtigt. Kann der Preis nicht zugestellt werden, verfällt der Gewinnanspruch.
Die im Rahmen der Verlosung erhobenen Personendaten werden für die Durchführung der Verlosung sowie für weitere Zwecke gemäss den allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Pro Senectute Kanton Bern verwendet. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Daten entsprechend bearbeitet werden.
Pro Senectute Kanton Bern übernimmt keine Haftung für technische Störungen, die eine Teilnahme an der Verlosung verhindern könnten.
Pro Senectute Kanton Bern behält sich vor, die Verlosung jederzeit aus wichtigen Gründen anzupassen oder abzubrechen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.