
Nach der Pensionierung, bei einem Heimeintritt oder wenn zu Hause aufgrund einer Pflegebedürftigkeit höhere Kosten anfallen, kann es sein, dass die Altersrenten nicht mehr ausreichen, um alle Ausgaben zu finanzieren. Ergänzungsleistungen sind dazu da, diese Lücken zu schliessen. Grundlage für die Berechnung eines Ergänzungsleistungsanspruchs ist ein vom Gesetz vorgegebenes Existenzminimum.
Dem werden Einnahmen und Teile des Vermögens gegenübergestellt. Besteht ein Fehlbetrag, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Besteht nur ein kleiner Überschuss kann mittels einer Anmeldung für Ergänzungsleistung die Rückerstattung von Krankheitskosten beantragt werden.
Dank der Ergänzungsleistungen ist ein Leben am gesetzlichen Existenzminimum garantiert – damit das Budget im Alter für alle Lebenskosten ausreicht.
Ergänzend dazu, kann die Sozialberatung der Pro Senectute eine unverbindliche Berechnung erstellen und zum Ergänzungsleistungsrecht beraten.
Entgegen gewisser Gerüchten ist es, je nach Situation, auch möglich, einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben, wenn jemand im Eigenheim oder in einer Eigentumswohnung lebt. Grundlage dafür ist, dass das Vermögen eine bestimmte Summe unterschreitet.
Ergänzungsleistungen müssen nur nach dem Tod aus der hinterlassenen Erbmasse zurückerstattet werden, wenn diese einen bestimmten Betrag überschreitet. Angehörige müssen nicht aus ihrem Einkommen oder Vermögen Ergänzungsleistungen zurückerstatten.