Tod von Angehörigen – was nun?

Ein Todesfall erschüttert Familie und Freunde. Nebst der Trauer gibt es aber auch eine ganze Menge administrative Formalitäten zu bewältigen. Damit nichts vergessen geht, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Moosbedeckter Baum im Walt mit Holzherzen zu Gedenken

«Nachdem mein Mann gestorben war, fühlte ich mich völlig verloren. Ich war so froh, dass mir die Kinder bei der Beerdigung und dem ganzen Papierkram zur Seite standen. Ohne diese Hilfe hätte ich nicht gewusst, wo ich anfangen soll.»

Was muss ich bei einem Todesfall erledigen?

Unmittelbar nach dem Tod einer nahestehenden Person bleibt Ihnen meist wenig Zeit, um zu trauern. Die Beerdigung findet in aller Regel innerhalb einer Woche statt. Wir haben deshalb die wichtigsten Aufgaben für Sie zusammengefasst.

Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, nichts zu vergessen.

Was sind die ersten Schritte nach einem Todesfall?

Bei einem Todesfall sollten Sie folgende Dinge so rasch wie möglich erledigen:

  • Arzt anrufen: Dieser untersucht den Verstorbenen und stellt anschliessend den Todesschein aus.
  • Allenfalls Heimverwaltung informieren.
  • Polizei anrufen: falls ein Unfall oder ein (Selbst-)Tötungsverdacht vorliegt. Die Polizei bringt den Amtsarzt mit und nimmt eine amtliche Leichenschau vor.
  • Freunde und Verwandte informieren: damit sie sich vom Verstorbenen verabschieden können.
  • Anordnungen für den Todesfall suchen: Diese Anweisungen entlasten Sie bei den kommenden Aufgaben.
  • Arbeitgeber des Verstorbenen informieren. Wichtig: Kontaktieren Sie auch Ihren eigenen Arbeitgeber. Sie haben gesetzlichen Anspruch auf Trauertage, um alle nötigen Aufgaben zu erledigen.
  • Todesfall melden: Sollte innerhalb von zwei Tagen beim Zivil- und Bestattungsamt der Gemeinde erfolgen.

Was muss ich für die Beerdigung organisieren?

Für die Beerdigung müssen Sie so einiges vorbereiten und die Zeit ist knapp. Sie sind dabei aber nicht alleine. Bitten Sie um Unterstützung, sei es bei Freunden, bei Seelsorgenden oder einem Bestattungsunternehmen.

Den Todesfall sollten Sie innerhalb von zwei Tagen beim Zivil- und Bestattungsamt melden. Falls der Sterbeort nicht dem Wohnort entspricht, müssen Sie beide Bestattungsämter informieren. Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Termin mit dem Zivilstandsbeamten:

  • Medizinische Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein (wenn vorhanden)
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Aufenthaltsbewilligung (wenn nötig)

Der Zivilstandsbeamte vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Beerdigung. Sie besprechen zudem gemeinsam die nächsten Schritte:

  • Transport des Verstorbenen zum Friedhof
  • Aufbahrung
  • Bestattungsart
  • Todesanzeige

Die Dienstleistungen und die Kosten unterscheiden sich dabei je nach Gemeinde. Die Kosten werden jeweils aus dem Nachlass der verstorbenen Person beglichen.

Zum Schluss stellt der Zivilstandsbeamte die Todesurkunde aus.

Kontaktieren Sie den Pfarrer, Ritualbetreuer oder ein Bestattungsunternehmen, um die Bestattung zu organisieren. Ob Sie nur einzelne Aufgaben oder alles abgeben, bleibt Ihnen überlassen.

Beim Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste finden Sie Bestattungsunternehmen in Ihrer Umgebung.

Das Zivilstandsamt organisiert eine kostenlose amtliche Todesanzeige. Private Todesanzeigen (zur Veröffentlichung in Ihrer Tageszeitung) sowie Trauerkarten können Sie individuell gestalten. Die Kosten dafür tragen Sie selber.

Mit einem Leidzirkular informieren Sie zudem Verwandte, Freunde und Bekannte. Diese Todesanzeige beinhaltet auch die Einladung zur Beerdigung.

Beim Aufbahren wird der Verstorbene gewaschen, zurechtgemacht und gebettet. Angehörige und Freunde können sich jetzt in Ruhe vom Verstorbenen verabschieden.

Anschliessend wird der Leichnam in die Aufbahrungshalle der Gemeinde transportiert. Dort finden dann die letzten Vorbereitungen für die Beerdigung statt.

Was kann bis nach der Beerdigung warten?

Sie müssen nicht alles vor der Beerdigung bewältigen. Weniger dringende Aufgaben können Sie getrost auch später erledigen.

Benachrichtigen Sie alle wichtigen Stellen, mit denen der Verstorbene laufende Verpflichtungen hatte. Kündigen Sie alle Verträge und Abonnemente. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen wie Rechnungen oder Mahnungen.

Folgende Stellen müssen Sie über den Todesfall informieren:

  • AHV-Ausgleichskasse
  • Pensionskasse
  • Krankenversicherung
  • Strassenverkehrsamt
  • Banken
  • Post
  • Steueramt

Bei Vertragskündigungen gelten die vertraglich vereinbarten Fristen. Dies betrifft:

  • Vereinsmitgliedschaften
  • Zeitschriftenabonnemente
  • Abonnemente für den öffentlichen Verkehr
  • Telefon-, Radio- und TV-Anschluss
  • Mietvertrag

Denken Sie auch an Online-Konten und -Profile. Falls der Verstorbene keine Anordnungen hinterlassen hat, entscheiden Sie als Erbe darüber. Falls der Verstorbene eine Passwortliste hinterlassen hat, vereinfacht Ihnen dies den Zugang zu den Konten erheblich.

Falls ein Testament vorhanden ist, müssen Sie dieses der zuständigen Behörde übergeben. Eine Liste der kantonalen Zuständigkeiten finden Sie hier.

Alle Erben werden zur offiziellen Testamentseröffnung eingeladen, also der Verlesung des Testaments. Wenn keine Streitigkeiten auftauchen, verteilen die Erben das Erbe selbständig unter sich.

Die Wohnung einer verstorbenen Person zu räumen, ist keine leichte Aufgabe: Über die Jahre hat sich meist einiges angesammelt.

Der Haushalt ist Teil des Erbes und wird innerhalb der Erbengemeinschaft aufgeteilt. Teilen Sie die gewünschten Stücke unter sich auf. Die anschliessende Räumung können Sie selbst übernehmen oder ein Brockenhaus damit beauftragen.

Trotz Trauer sollten Sie auch an Ihre Zukunft denken: Je nach persönlicher Situation haben Sie Anspruch auf Zahlungen für Hinterbliebene. Folgende Ansprüche sollten Sie abklären:

  1. Witwen- oder Waisenrente der AHV/IV: Kontaktieren Sie die kantonale Ausgleichskasse des Verstorbenen.
  2. Witwen- oder Waisenrente der BVG: Der ehemalige Arbeitgeber informiert Sie über Ihre Ansprüche.
  3. Ergänzungsleistungen oder kantonale Beihilfe: Informieren Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnortes.
  4. Ansprüche aus Lebensversicherungen.

Wie gehe ich mit meiner Trauer um?

Trauer ist sehr individuell und braucht ihre Zeit. Akzeptieren Sie Ihre Gefühle und lassen Sie den Schmerz, die Angst oder die Wut zu. Weinen Sie, wenn Ihnen danach ist. Dies baut Stress ab und hilft Ihnen, die Situation seelisch zu verarbeiten. Denn unterdrückte Gefühle drängen später wieder an die Oberfläche und können sogar zu Depressionen führen.

Anlaufstellen zur Trauerbewältigung

Finden Sie heraus, was Sie brauchen, um sich besser zu fühlen. Ob Ihnen Bewegung, Ruhe oder etwas ganz anderes hilft, spüren Sie selber am besten. Suchen Sie sich Hilfe und Unterstützung, wenn Sie dies wünschen. Familie, Freundinnen, Freunde oder Fachpersonen helfen Ihnen dabei, Ihre Trauer zu bewältigen. Folgende Anlaufstellen unterstützen Sie bei Ihrer Trauerbewältigung:

Wir sind für Sie da!

Kontaktieren Sie Pro Senectute in Ihrer Nähe oder rufen Sie unsere Infoline 058 591 15 15 an!