Bezug von Betreuungs- und Pflegeleistungen im Alter

Um bis ins hohe Alter zu Hause leben zu können, sind Seniorinnen und Senioren oft auf Betreuung angewiesen. Jedoch verfügen viele nicht über die nötigen finanziellen Mittel. Der dritte Teilbericht des nationalen Altersmonitors ergründet den Bezug von Betreuungs- und Pflegeleistungen im Alter.

Eine betreuende Fachperson deckt einen älteren Mann im Rollstuhl zu.

Fehlende finanzielle Mittel für Betreuungsleistungen können dazu führen, dass Betroffene früher ins Alters- und Pflegeheim eintreten müssen.

Der Wunsch zu Hause alt zu werden

Über 95 Prozent der Menschen über 65 in der Schweiz leben zu Hause. Dieser Wert hält sich in den letzten Jahren stabil. Der Wunsch, in den eigenen vier Wänden alt zu werden, ist in der Bevölkerung hoch. Nur ein geringer Teil der Menschen über 65, die zu Hause leben, benötigt Betreuungs- und Pflegeleistungen. Der Anteil älterer Menschen, die Betreuungsleistungen beziehen, beläuft sich laut der Studie auf 8,3 Prozent, der Anteil jener mit einer Pflegeleistung auf 6,3 Prozent. 

Grafik: Bezug von Betreuungs- und Pflegeleistungen im Alter

Definition von «Betreuung» und «Pflege»

Betreuung umfasst Haushaltshilfe, Hilfe beim Einkaufen und Kochen, Begleitung zu einem Arzttermin, sozialer Austausch, Hilfe bei den Finanzen oder der Administration. Für die Kosten müssen Seniorinnen und Senioren selbst aufkommen. Pflege beinhaltet die medizinische Versorgung einer Person. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Bedeutende Rolle finanzieller Ressourcen

Seniorinnen und Senioren mit weniger finanziellen Mitteln beziehen mehr Pflegeleistungen als solche mit mehr finanziellen Mitteln. Das ist auf ihren schlechteren Gesundheitszustand zurückzuführen. Sie beziehen jedoch weniger Betreuungs- als Pflegeleistungen – obwohl sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Bedarf haben. Viele Seniorinnen und Senioren verfügen nicht über die nötigen finanziellen Mittel. Dies kann dazu führen, dass Betroffene früher ins Alters- und Pflegeheim eintreten müssen.

Dritter Teilbericht des Altersmonitors: Bezug von Betreuungs- und Pflegeleistungen im Alter

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Die Politik hat die Problematik erkannt

Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) beabsichtigt der Bundesrat, Betreuungsleistungen zu Hause neu über die EL mitzufinanzieren. Das könnte dazu beitragen, Personen mit geringen finanziellen Mitteln zu entlasten und den bislang ungedeckten Bedarf an Betreuungsleistungen zu decken. Wenn dadurch kostspielige, verfrühte Heimeintritte vermieden werden, ist eine solche Änderung des ELG auch im Interesse der öffentlichen Hand.

Demografische Unterschiede

Beim Bezug von Betreuungs- und Pflegeleistungen lassen sich demografische Unterschiede erkennen. Sowohl Alter, Geschlecht, Wohnsituation, Ausbildungsniveau als auch Nationalität sind zu berücksichtigen.

Seniorinnen und Senioren nehmen sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen mit zunehmendem Alter verstärkt in Anspruch. Denn mit steigendem Alter nehmen die körperlichen Einschränkungen und damit der Bedarf an Unterstützung zu.

  Betreuung Pflege  
Personen zwischen 65 und 74 Jahren 2,7 Prozent 1,9 Prozent
Personen ab 75 Jahren 13,8 Prozent 10,6 Prozent

 

Frauen werden sowohl häufiger betreut als auch gepflegt. Das lässt sich in erster Linie durch die höhere Lebenserwartung der Frauen erklären.

  Betreuung Pflege  
Frauen 10,5 Prozent 6,9 Prozent
Männer 5,7 Prozent 5,5 Prozent

 

Seniorinnen und Senioren, die allein wohnen, werden sowohl mehr betreut als auch mehr gepflegt.

  Betreuung Pflege  
Einzelhaushalte 15,8 Prozent 11,5 Prozent
Paarhaushalte 4,5 Prozent 3,5 Prozent

 

Menschen im Pensionsalter mit einer tieferen Ausbildung beziehen mehr Betreuungs- und Pflegeleistungen als solche mit einer Sekundärausbildung und deutlich mehr als solche mit einer Tertiärausbildung.

  Betreuung Pflege
Obligatorische Schule 11,9 Prozent 11,0 Prozent

Sekundarabschluss

8,6 Prozent 6,4 Prozent
Tertiärer Abschluss 6,5 Prozent 4,1 Prozent

 

Sowohl bei den Betreuungs- als auch bei den Pflegeleistungen besteht kein grosser Unterschied zwischen Personen Schweizer Nationalität und Personen ausländischer Staatsbürgerschaft.

  Betreuung Pflege
Schweizer Nationalität 8,4 Prozent 6,2 Prozent

Ausländische Staatsbürgerschaft

6,3 Prozent 7,7 Prozent

 

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